1. Haftungsverzicht

Die Teilnahme der "100km durch Bayern" erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen während der gesamten Veranstaltung die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihrer teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden und strafrechtliche Folgen ihrer Teilnahme.

Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das teilnehmende Fahrzeug in einer der nachfolgend aufgeführten Weise zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme der Vorschrift der STVZO entsprechen.

Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abgabe der Nennung bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den unter Punkt 3 benannten Personenkreis:

2. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

Der Fahrzeugeigentümer versichert hiermit, dass er der Eigentümer des zur Teilnahme genannten Fahrzeugs ist oder die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt.
Weiterhin erklärt er sich mit der Beteiligung zur Teilnahme genannten Fahrzeuges an der "100 km durch Bayern" am 04. Oktober 2020 einverstanden und verzichte auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an seinem Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgenden unter Punkt 3 aufgeführten enthafteten Personenkreises beruhen.

Der Haftungsverzicht gilt für Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen für solche aus vertraglicher, außervertraglicher und deliktischer Haftung.

3. Nichthaftender Personenkreis:

Der Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, beteiligten Vereine, Clubs und andere Organisationen, Behörden und Streckeneigentümer und Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der im Rahmen der Veranstaltung zu benutzender Straßen samt Zubehör verursacht werden, Service und Pannendienste.